Validierung: Erstvalidierungen & Revalidierungen

Ein Verfahren gilt als validiert, wenn für jeden einzelnen Schritt eine verbindliche Standardanweisung vorliegt und der gewünschte Erfolg anhand objektiver, messbarer Parameter nachgewiesen wurde.

Validierung ist kein Luxus – sie ist der gesetzlich geforderte Nachweis, dass wir unsere Patienten sicher behandeln. Der Kern besagt: Ohne Validierung gilt die Aufbereitung rechtlich als nicht ordnungsgemäß.

Aufbereitung in der Praxis

Angebot anfordern →