Hygienedokumentation

LEX‑o‑DENT – Hygienedokumentation für Ihre Zahnarztpraxis

LEX‑o‑DENT dokumentiert die manuelle und maschinelle Aufbereitung, kontrolliert sich selbst, arbeitet papierlos, rechtssicher und gerichtsanerkannt.

Die Dokumentation der Instrumentenaufbereitung ist die Achillesferse jeder Praxis. Ohne eine RKI-konforme Hygienedokumentation archivieren Sie lediglich Ihre Mängelliste.

Papierlos dokumentieren

Pro Jahr wird in den Praxen so viel Papier für die Hygiene-Dokumentation beschrieben, dass eine 14 Kilometer lange Reihe von Aktenordnern entstehen würde. LEX‑o‑DENT arbeitet komplett papierlos – weniger Bürokratie, mehr Zeit für Ihre Patienten.

Selbstkontrollierter Prozessablauf

Im Praxisalltag liegen die einzelnen Schritte der Aufbereitung – Transport, Reinigung, Desinfektion, Kontrolle, Siegelung, Sterilisation und Freigabe – meist in den Händen verschiedener Mitarbeiter.

Mit LEX‑o‑DENT werden bei der Freigabe alle zuvor durchgeführten Aufbereitungsschritte erfasst, auf Vollständigkeit überprüft und bei positivem Ergebnis dokumentiert. Erst wenn alle Angaben vollständig und fehlerfrei sind, kann die Freigabe erteilt werden.

Rechtssicher dokumentieren

Vollbeherrschung und Korrektheit der Hygienedokumentation sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Praxisbegehung und einer sicheren Rechtslage im Schadenfall. LEX‑o‑DENT gewährleistet beides.

Gerichtsanerkannt

Die mit LEX‑o‑DENT erstellte Dokumentation wird von Gerichten als vollwertiger Nachweis anerkannt. Im Streitfall können Sie lückenlos belegen, dass die Aufbereitung korrekt und RKI-konform durchgeführt wurde.

LEX‑o‑DENT in Aktion

LEX‑o‑DENT kennenlernen →