Hygienedokumentation

LEX‑o‑DENT – Hygienedokumentation für Ihre Zahnarztpraxis

LEX‑o‑DENT dokumentiert die manuelle und maschinelle Aufbereitung vollständig digital, kontrolliert jeden Prozessschritt selbst, arbeitet papierlos und erzeugt rechtssichere, gerichtsanerkannte PDF/A Dokumente.

Papierlos dokumentieren

Papierlos dokumentieren

LEX‑o‑DENT ist papierlos, weil das System alle Schritte der Instrumentenaufbereitung vollständig digital erfasst, automatisch prüft, rechtssicher archiviert und als fälschungssicheres PDF/A-Langzeitdokument speichert. Dadurch entfällt jede Form von Papierdokumentation.

Selbstkontrollierter Prozessablauf

Selbstkontrollierter Prozessablauf

Ein selbstkontrollierter Prozessablauf bedeutet bei LEX‑o‑DENT, dass das System jede einzelne Voraussetzung für eine gültige Freigabe automatisch prüft, bevor überhaupt ein Klick auf "Freigeben" möglich wird. Das System kontrolliert sich also selbst – nicht das Team.

Rechtssicher dokumentieren

Rechtssicher dokumentieren

Rechtssicher dokumentieren bedeutet im Kontext von LEX‑o‑DENT, dass jede Dokumentation vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und normkonform ist – also genau so, wie es Behörden, Gerichte und Versicherungen verlangen.

Gerichtsanerkannt

Gerichtsanerkannt

Die mit LEX‑o‑DENT erstellte Dokumentation wird von Gerichten als vollwertiger Nachweis anerkannt. Im Streitfall können Sie lückenlos belegen, dass die Aufbereitung korrekt und RKI-konform durchgeführt wurde.

LEX‑o‑DENT in Aktion

LEX-o-DENT Vorschau

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